Wichtige Informationen und AGB
Welchen Führerschein für welches Gespann?
Führerscheinklasse | Zulässige Gesamtmasse (zGem) | Erklärung | Beispiel (erlaubt) |
B | 3.500 kg | PKW mit Anhänger mit zGem unter 3.500 kg | 1. PKW zGem max. 2.750 kg + Anssems M (zGem 750 kg) 2. PKW zGem max. 2.000 kg + Eduard L (zGem 1.500 kg) |
B mit Schlüsselzahl 96 | 4.250 kg | PKW mit Anhänger mit zGem unter 4.250 kg | 1. PKW zGem max. 2.250 kg + Eduard XL (zGem 2.000 kg) 2. PKW zGem max. 2.750 kg + Eduard L (zGem 1.500 kg) |
BE | unbegrenzt (Anhänger maximal 3.500 kg) | PKW mit Anhänger Der Anhänger darf allerdings die zGem von 3.500 kg nicht überschreiten | Alle unsere Anhänger sind mit dieser Fahrerlaubnis fahrbar |
C1E | 12.000 kg | PKW und LKW mit Anhänger zGem unter 12.000 kg |
Oder fragen Sie nach unserem Fahrdienst.
Das Wichtigste aus unseren AGB:
Die Kaution und die Miete sind im Voraus zu entrichten (Bar oder EC-Karte).
Alle Anhänger sind Teilkasko versichert.
Vermietung nur an Personen mit Wohnsitz in Deutschland.
Alle selbstverschuldeten Schäden sind vollständig vom Mieter zu begleichen.
Der Mieter hat für die korrekte Beförderung zu sorgen.
Der Mieter hat selbst für ein geeignetes Zugfahrzeug und einen Fahrer mit geeigneter Fahrerlaubnisklasse zu sorgen.
Mietverträge Beispiele: